
Parken | Einstellbedingungen
Bitte beachten Sie die an den Einfahrten aushängenden AGB. Maximale kostenlose Parkdauer mit Parkscheibe 3 Stunden.
Parkscheibe bitte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auslegen und Ankunftszeit einstellen. Es gelten unsere an den Hinweisschildern vollständig ausgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei einem Parkverstoß (siehe III. AGB) fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 22,90 Euro bzw. von 45,00 Euro (siehe III. AGB) an. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. ZUSTANDEKOMMEN UND ENDE DES VERTRAGS/VERTRAGSGEGENSTAND:
1. Mit dem Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Parkgelände („Parkeinrichtung“) kommt zwischen der German-Service-Group GmbH, An der Fahrt 4, 55124 Mainz, (nachfolgend „GSG“ genannt) und dem Nutzer/der Nutzerin der Parkeinrichtung (nachfolgend „Nutzer“ genannt) ein Vertrag über die
Parkplatznutzung zustande. Dem Vertrag liegen die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
2. Gegenstand des Vertrags ist die unentgeltliche Nutzung der Parkeinrichtung in Form der Überlassung eines Stellplatzes zum vorübergehenden Abstellen
eines Fahrzeugs (Pkw, Motorrad, etc.). Gegenstand des Vertrags ist jedoch nicht die Bewachung, Überwachung oder Verwahrung der abgestellten
Fahrzeuge oder die Gewährung von Versicherungsschutz oder sonstiger Obhutspflichten.
3. Der Vertrag endet mit der Entfernung des Fahrzeugs aus der Parkeinrichtung.
II. PARKDAUER, PARKZEITNACHWEIS, NUTZUNGSBERECHTIGUNG:
1. Das Parken ist nur vorübergehend gestattet und zeitlich begrenzt. Die maximal zulässige Höchstparkdauer ist auf Hinweisschildern angegeben.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, den Beginn seiner Nutzung („Ankunftszeit“) durch Verwendung einer Parkscheibe jederzeit nachzuweisen. Hierbei ist die Ankunftszeit
auf der Parkscheibe einzustellen und diese so hinter der Windschutzscheibe zu platzieren, dass sie jederzeit von außen einsehbar und die Ankunftszeit
zweifelsfrei ablesbar ist. Für den Fall, dass dem Nutzer eine Parkscheibe nicht zur Verfügung steht, hat dieser seine Ankunftszeit aufzuschreiben
und diesen Nachweis anstatt der Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Eine nachträgliche Änderung der Ankunftszeit ist nicht zulässig.
3. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der ausgewiesenen Stellplätze abgestellt werden. Zudem muss platzsparend geparkt werden, und zwar so, dass keine
anderen Nutzer durch das abgestellte Fahrzeug beeinträchtigt werden.
4. Gesondert ausgewiesene Parkplätze und Parkzonen, insbesondere Parkplätze für Schwerbehinderte oder für Frauen, dürfen nur von den entsprechend
Berechtigten genutzt werden. Die Berechtigung zur Nutzung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte ist ebenfalls hinter der Windschutzscheibe
zur Einsichtnahme von außen zu platzieren.
III. VERTRAGSSTRAFE:
1. Bei einem Verstoß des Nutzers gegen eine sich aus Ziffer II. dieser AGB ergebende Pflicht, verpflichtet dieser sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
(VS) in Höhe von 22,90 Euro bzw. 45,00 Euro. Die Vertragsstrafe (VS) ist insbesondere fällig, wenn der Nutzer schuldhaft
• das Fahrzeug ohne Parkscheibe (Parkzeitnachweis) abgestellt hat (VS: 22,90 Euro),
• keine oder falsche Ankunftszeit auf dem Parkzeitnachweis eingestellt oder notiert hat (VS: 22,90 Euro),
• die Ankunftszeit von außen nicht oder nicht zweifelsfrei ablesbar eingestellt hat (VS: 22,90 Euro),
• das Fahrzeug nicht innerhalb der ausgewiesenen Stellplätze oder nicht platzsparend gemäß Ziffer II. 2. der AGB abgestellt hat (VS: 45,00 Euro),
• die höchstzulässige Nutzungsdauer gemäß II.1 der AGB überschritten hat (VS: 22,90 Euro),
• einen gesondert ausgewiesenen Parkbereich ohne den Nachweis seiner Berechtigung gemäß Ziffer II. 4. der AGB nutzt (VS: 45,00 Euro),
• sein Fahrzeug in Feuerwehrzufahrten, Ladezonen oder sonstigen Halteverbotszonen abstellt (Ziffer II. 2. der AGB) (VS: 45,00 Euro).
2. Erstreckt sich einer der vorgenannten Verstöße eines Nutzers über mehrere aufeinanderfolgende Kalendertage (Dauerverstoß), wird eine Vertragsstrafe
in Höhe von 22,90 Euro bzw. 45,00 Euro für jeden angefangenen Kalendertag, maximal jedoch eine Gesamtsumme in Höhe von 585,00 Euro, als
Vertragsstrafe geschuldet.
3. Eine Vertragsstrafe ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Die Beweislast hierfür trägt der Nutzer.
IV. ZAHLUNGSMODALITÄTEN:
1. Die Vertragsstrafe ist sofort fällig und vom Nutzer innerhalb von sieben Kalendertagen an die GSG zu überweisen. Die Bankverbindung der GSG, die
Bezahlmöglichkeiten sowie der Verwendungszweck werden dem Nutzer in Form einer schriftlichen Verwarnung am abgestellten Fahrzeug mitgeteilt.
2. Erfolgt keine, keine fristgerechte oder keine Zahlung der Vertragsstrafe in voller Höhe, kommt der Nutzer ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Im Fall
eines Zahlungsverzuges wird die GSG eine Halterabfrage vornehmen und den Nutzer schriftlich zur Zahlung auffordern. Die hierdurch entstehenden
Kosten sind der GSG vom Nutzer zu erstatten.
3. Die GSG behält sich vor, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche aus diesem Vertrag, insbesondere der Zahlung der Vertragsstrafe sowie ggf. angefallener
Auslagen, Mahngebühren und Zinsen, Dritte, wie zum Beispiel Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte, zu beauftragen.
Die hierdurch entstehenden berechtigten Kosten sind der GSG vom Nutzer zu erstatten.
V. HAFTUNG:
1. Die Haftung der GSG für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten (d. h. solchen Pflichten, die die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig
vertraut und vertrauen darf). Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird zudem auf die typischerweise bei Geschäften der zu
leistenden Art eintretende Schadenshöhen begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn, und sonstige mittelbare Schäden
sowie der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der GSG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung von deren Vertretern und Mitarbeitern.
2. Eine Haftung für Naturereignisse, höhere Gewalt und Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
3. Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Kalendertagen, der GSG, An der Fahrt 4, 55124 Mainz, zumindest in Textform
anzuzeigen. Unterlässt der Nutzer schuldhaft die fristgerechte Mängelanzeige, ist die GSG von den Ansprüchen frei.
VI. STRASSENVERKEHRSORDNUNG, DATENSCHUTZ:
1. Auf der Parkeinrichtung gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
2. Die im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Vertragserfüllung und Geltendmachung
von Ansprüchen entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt.
3. Die Rechtsgrundlage für die Erfassung findet sich in Artikel 6 1) DSGVO: Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden
Bedingungen erfüllt ist: b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. Darum ist die Erfassung der personenbezogenen Daten
ohne Zustimmung des Betroffenen möglich.
